Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Cohn,
sehr geehrte Frau Erste Bürgermeisterin Schmid,

der Deutsche Bundestag hat am 22.April 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden in Deutschland beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28.Mai 2021 zugestimmt. Das Gesetz ist am 1.Juli 2021 in Kraft getreten.

Wir beantragen die Hundesteuersatzung (9000) im §7 Steuerbefreiungen und Ermäßigungen um folgenden Punkt zu ergänzen:


Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
…..Hunden, die im Sinne des §12e Abs.3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigten Personen dienen. Eine Steuerbefreiung ist nur zu gewähren, wenn die Ausbildung des Hundes zum Assistenzhund im Sinne des §§12f und 12g BGG nachgewiesen werden kann.
Begründung:
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Durch die Hundesteuerbefreiung wollen wir die Teilhabe behinderter Menschen am Leben erleichtern.

Die Ausführungen zu den §§12e, 12f und 12g BGG fügen wir zur Erläuterung bei.

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Unser Antrag wurde am 5.4.2022 Herrn Oberbürgermeister Cohn und Frau 1.BM Schmid übergeben.